KFZ Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Alle motorisierten Fahrzeuge, die sich auf öffentlichem Boden befinden, müssen mit einer Kfz-Versicherung abgesichert sein. Denn nur durch dadurch ist gewährleistet, dass das Opfer eines Verkehrsunfalls Schadenersatz erhält und der Verursacher eines Schadens nicht in den finanziellen Ruin getrieben wird, weil er die Schadenersatzansprüche selbst nicht bezahlen kann. Da Schäden bei Autounfällen nicht selten in die Millionenhöhe gehen, sollte eine hohe Deckungssumme – möglichst 100 Mio Euro – abgeschlossen werden. Die unbegrenzten Deckungssummen, die früher auf dem Markt angeboten wurden findet man leider nicht mehr.
Die Versicherung besteht nach Maßgabe des Gesetzes und der einschlägigen Durchführungsbestimmungen für die Risiken Gegenstand der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Ersatzansprüche (Kapital, Zinsen und Kosten) Dritter wegen Schäden, ohne Willen bei Teilnahme am Straßenverkehr des in der Police bezeichneten Fahrzeuges entstanden, werden vom Versicherer im Rahmen der festgesetzten Versicherungssumme übernommen.
Wer Schäden an seinem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Prämie spart, wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die im Schadensfall fällig wird. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig (Täter will einen dummen Streich spielen) oder böswillig (Freude an der Sachbeschädigung) entstanden sind. Sie ist allerdings teurer und lohnt nicht immer.
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