Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Sie wird sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen angeboten. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.
Rechtsschutzversicherungen sind heute in der Regel modular aufgebaut. Man kann sich also entscheiden, ob man ein Komplettpaket, das alle (angebotenen) Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf Versicherungsschutz für bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie z. B. auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Welche Risiken die Versicherung genau einschließt, ist den Bedingungen ARB zu entnehmen, die der Versicherungspolice beiliegen.
Häufig werden folgende Pakete angeboten:
§21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge (Kennzeichen muss angegeben werden)
§21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
§22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
§23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige
§24 ARB Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
§25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
§26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
§27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
§28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
§29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete